Skip to content

DatenschutzEinsteiger / Basis4 Minuten

Aktualisiert

1 Jahr DSGVO – ein Resümee zur Datenschutz-Grundverordnung

2018 drohte die Abmahnwelle, Türklingel-Schilder wurden abgehängt und Firmen hatten Panik wegen drohenden Bussen durch die Datenschutz-Grundverordnung. Doch was ist das Resümee nach 1 Jahr DSGVO?

Christopher Schroer

1 Jahr DSGVO - Ein Resüme zur Datenschutz-Grundverordnung

Was wurden 2018 für Drohkulissen aufgebaut: „Die schlimmste EU-Zensur-Attacke der Geschichte“ oder „Gefängnisstrafen der DSGVO“. Diese Falschmeldungen führten binnen weniger Wochen zu absurden Meldungen in seriösen Leitmedien wie: „Wiener müssen wegen Datenschutz Klingelschilder entfernen“ oder „Kita schwärzt Gesichter in Fotoalben“. Jetzt, ein Jahr später, ist etwas mehr Ruhe in Unternehmen und Vereinen eingekehrt und es ist an der Zeit für ein Resümee verbunden mit der Frage: Bringt der Datenschutz den Unternehmen womöglich sogar Wettbewerbsvorteile?

Im Anfang war das Wort

In den ersten Tagen des Internets waren Alle neugierig. Der Traum demokratischer Gleichberechtigung und Freiheit wurde geträumt und Unternehmen wie Google kamen mit „Don’t be evil“ auf den Markt. Kurzum: Die digitale Welt verhieß ein besserer Ort zu sein, als die reale. Doch mit der Kapitalisierung der Tech-Unternehmen und dem scheinbar unaufhörlichen Online-Wachstum traten auch die Schattenseiten des überall verfügbaren Internets hervor: Betrug, Spam, Viren & Co. und nicht zuletzt auch das sogenannte Dark Web, indem Waffen, Drogen und Kinderpornografie einfach und für jedermann verfügbar wurden. Das, was einen freien Markt ausmacht, wurde siechend und nahezu unbemerkt zerstört: das Vertrauen.

Gerade die digitale Welt – in der jeder jeden, aber niemand niemanden kennt – ist von Vertrauen abhängig. Dies haben Datenskandale wie Cambridge Analytica, Sony, Facebook u.a. leichtfertig oder vielleicht sogar vorsätzlich verspielt. Internationale, globale und auch hiesige Unternehmen wie Versicherungen, Banken oder (Online-)Händler taten bisher zu wenig, um das Vertrauen in ihre digitalen Angebote zu stärken. Phishing-Mails im Banken- und Online-Shop-Look sind an der Tagesordnung, Warnungen davor kommen leider meist zu spät.

Eine Investition ins Vertrauen: die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

In diese unübersichtliche digitale Gemengelage hinein stößt wie eine Zäsur die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ihr Ziel: Nutzern bei der Datenverarbeitung ein Mitspracherecht zu geben und Unternehmen dazu zu bewegen, sich mit dem Datenschutz intensiv auseinander zusetzen.

Zu viele Unternehmen haben sich massiv über das „bürokratische Monster“ DSGVO beschwert. Ihre Umsetzung wäre fast unmöglich, die Kosten viel zu hoch. Die DSGVO wurde auf eine reine Kosten-Nutzen-Relation reduziert.

Aber die DSGVO setzt neben den inhaltlichen Fragestellungen auch auf die Pflicht, sich mit technischen und organisatorischen Maßnahmen auseinander zu setzen und die notwendigen Fragen zu stellen. Wie kann man verschlüsselt kommunizieren? Welche Personen haben auf welche Daten Zugriff? Wann müssen Datensätze gelöscht werden? Ist die eingesetzte IT auf neuestem Stand? Wie können Neukunden unter Beachtung der DSGVO gewonnen werden? Alles tägliche Fragen eines verantwortungsbewussten Datenschutzbeauftragten.

Natürlich hat die DSGVO zu Unsicherheit in der täglichen Praxis geführt. Doch die Aufsichtsbehörden haben sich 2018 gemüht und nach dem Credo „Beraten! Beraten! Beraten!“ gehandelt, wenn auch nicht immer erfolgreich. Viele Unternehmer, die zunächst fast panisch reagierten, legten die Umsetzung der DSGVO wieder auf Eis, als keine Abmahnwelle oder Bußgeldbescheide in Millionenhöhe kamen. Neueste Studien zeichnen ein ähnliches Bild: Über 80% der deutschen Wirtschaft hat die DSGVO nur mangelhaft oder unvollständig umgesetzt.

Doch die Zeit des reinen Beratens der Datenschutzaufsicht ist – zum Glück – vorbei. Nun wird allerdings auch geprüft. Erste Bußgelder wurden angeordnet: waren es im Jahr 2018 gut eine halbe Million Euro bei rund 75 Fällen, werden 2019 mehr Fälle mit deutlich höheren Bußgeldern erwartet.

Es muss weiter gehandelt werden: erfolgreicher Datenschutz ist kein Zustand, er ist ein Prozess. Wer sich als Unternehmer unsicher ist, kann sich Rat holen: bei den jeweils im Bundesland zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten, bei selbständigen Datenschutzberatern oder auch bei Verbänden die die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. oder dem Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BvD) e.V. Und meist geht die Einführung eines Datenschutzmanagementsystems (DSMS) mit der Erhöhung der Datensicherheit einher.

Dabei sollte jedem klar sein: Wer in Datenschutz und -sicherheit investiert, der sichert wieder seine wichtigste Währung: das Vertrauen.

Damit behält der Künstler Jårg Geismar recht, und zugleich sollte sein Zitat Leitlinie jeder Digitalisierung sein: „Future is based on trust!“

[bs-quote quote="Future is based on trust!" style="default" align="center" author_name="Jårg Geismar"][/bs-quote]

Weitere Artikel zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):

Rechtliche Anforderungen an den Versand von Werbemails insbesondere von Newsletter
Tipps und Fragen zur Vorbereitung auf die General Data Protection Regulation (GDPR 2018)
Datenschutzerklärung für eine simple Geschäftswebseite
Was bedeutet Privacy by Design and Default?

Themen

Artikel teilen

Diesen Artikel zitieren

Verwende die folgende Quellenangabe, wenn du diesen Artikel zitierst.

Christopher Schroer (2019). 1 Jahr DSGVO – ein Resümee zur Datenschutz-Grundverordnung. MoreThanDigital. ISSN 2673-1754. https://morethandigital.info/de/1-jahr-dsgvo-ein-resuemee-zur-datenschutz-grundverordnung

Veröffentlicht
28. Mai 2019
Aktualisiert
30. Juli 2026
Originalsprache
DE

Geschrieben von

Datenschutz und DSGVO - 5 Stolperfallen für KMU

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist es oft schwierig den datenschutzrechtlichen Anforderungen lt. DSGVO gerecht zu werden. Auch mit wenigen Ressourcen für dieses Thema, gelten die datenschutzrechtlichen Vorgaben für KMU genauso, wie für größere Unternehmen und so bleiben auch KMU nicht von Prüfungen der Datenschutzaufsichtsbehörden verschont. Die Notwendigkeit datenschutzkonform zu handeln ist aber bitte nicht nur in Verbindung mit möglichen Bußgeldern und Reputationsverlusten zu sehen, sondern sollte, in Anbetracht der wachsenden Bedeutung des Datenschutzes bei Endkunden wie auch im B2B-Geschäft, durchaus als Wettbewerbsvorteil genutzt werden.

DIGITAL BREAKFAST6 Minuten