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BYOD

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  • Datenschutz und Bring your own device (BYOD)

    Wenn Mitarbeiter ihre privaten Geräte, wie Smartphones oder Laptops als Arbeitsmittel benutzen, wird es für Arbeitgeber kompliziert. Einerseits wollen Mitarbeiter auf ihren gewohnten Geräten arbeiten, andererseits ist die Geschäftsleitung verpflichtet den Datenschutz einzuhalten. Dieses Dilemma zwischen Praktikabilität und Einhaltung von Compliancevorschriften lässt sich jedoch lösen.

    DatenschutzKarin Dietl4 Minuten