Rechtmässigkeit der Datenverarbeitung - Personendaten verarbeiten und DSGVO
Personendaten müssen auf rechtmässige Weise verarbeitet werden, dies ist einer der Grundsätze für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (vgl. Art. 5 DS - GVO). Beim Thema der rechtmässigen Datenverarbeitung kommt immer noch oft als erste Reaktion: «Eine rechtmässige Datenverarbeitung benötigt die Einwilligung der betroffenen Personen» Dass eine Datenverarbeitung nur mit der Einwilligung der betroffenen Person möglich ist, ist als pauschale Aussage so nicht korrekt. Natürlich kommt der Einwilligung in der DS – GVO eine zentrale zu, da eine Einwilligung das informationelle Selbstbestimmung gewiss am deutlichsten zum Ausdruck bringt. Die DS – GVO sieht neben der Einwilligung aber noch fünf weitere Möglichkeit vor, mit dessen sich eine Datenverarbeitung rechtfertigen lässt.
DSGVO - Datenschutz-GrundverordnungYves Gogniat16 Minuten
