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Thema

Privacy Shield

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  • Schwere Zeiten für Datentransfer in Drittstaaten - "Privacy Shield" fällt

    Mit der Entscheidung (Rechtssache C-311/18) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das sogenannte "Privacy Shield" zur Datenübermittlung in die USA für unwirksam erklärt. Auch ist der Einsatz von sog. Standardvertragsklauseln in Anbetracht von US-Überwachungsgesetze kritisch zu sehen. Mögliche Handlungsmöglichkeiten datenexportierender Unternehmen sind demnach eingeschränkt worden. Was Unternehmen nun tun müssen, zeigt dieser Beitrag zum internationalen Datenverkehr.

    DatenschutzKarin Dietl3 Minuten