- 1PL bis 5PL - die Geschichte der Logistikdienstleiter (Vorteile und Risiken)
- Third-Party Logistics (3PL) Market Informationen von Armstrong & Associates, Inc.
Digitalisierung bedeutet gleichzeitig auch Globalisierung. Heute wird bei Projekten im Digitalbereich vielfach grenzüberschreitend gearbeitet. Kunden setzen bei IT-Projekten oft bewusst auf ein Near- oder Offshoring bei der Entwicklung, dies kann verschiedene Gründe haben, meist steht der Kostenfaktor im Vordergrund. Manchmal ist sich der Kunde aber gar nicht bewusst, dass ein Teil der Leistungen im Ausland erbracht werden, dies kann beispielweise der Fall sein, wenn ein Entwicklungsunternehmen via Subunternehmer oder einer Tochtergesellschaft im Ausland entwickelt. Des Weiteren wird es auch immer beliebter Freelancer – oft über Matching – Plattformen – zu engagieren und sich somit kurzfristig zusätzliche Kapazitäten einzukaufen oder einfach auf einen günstigen und weltweiten Pool von Fachkräften zu zugreifen.
Da sich Technologien immer schneller entwickeln, müssen Kompetenzen kontinuierlich auf- und ausgebaut werden. In Zeiten des Fachkräftemangels spielt das Recruiting eine entscheidende Rolle. Innovative Ansätze und Verfahren helfen Unternehmen, sich im Wettbewerb zu behaupten und von neuen Mitarbeitern zu profitieren.
Personendaten müssen auf rechtmässige Weise verarbeitet werden, dies ist einer der Grundsätze für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (vgl. Art. 5 DS - GVO).
Beim Thema der rechtmässigen Datenverarbeitung kommt immer noch oft als erste Reaktion: «Eine rechtmässige Datenverarbeitung benötigt die Einwilligung der betroffenen Personen»
Dass eine Datenverarbeitung nur mit der Einwilligung der betroffenen Person möglich ist, ist als pauschale Aussage so nicht korrekt. Natürlich kommt der Einwilligung in der DS – GVO eine zentrale zu, da eine Einwilligung das informationelle Selbstbestimmung gewiss am deutlichsten zum Ausdruck bringt. Die DS – GVO sieht neben der Einwilligung aber noch fünf weitere Möglichkeit vor, mit dessen sich eine Datenverarbeitung rechtfertigen lässt.
Bis anhin galt das Datenschutzrecht der EU nur für Unternehmen, welche in der EU eine Präsenz hatten. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) weicht nun von diesem Prinzip ab, was zur Folge hat, dass das neue Recht potenziell nicht nur Unternehmen in der EU betrifft. Der Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst unter gewissen Voraussetzungen ebenso Unternehmen ausserhalb der EU. Insbesondere Schweizer Unternehmen, welche vielfach in der EU tätig sind, könnten von der DSGVO betroffen sein.
Diese grenzüberschreitende Anwendbarkeit hat bei vielen Unternehmen ausserhalb der EU zu Unsicherheit geführt.
Sachlich und professionell, aber auch ehrlich und offen sollte diskutiert werden. Denn wer denkt, ein Unternehmen kommt ohne Konflikte und Spannungen aus, ist auf dem Holzweg. Im Gegenteil ist Stunk oft die Grundlage erfolgreicher Teamarbeit und das muss auch die Führung erkennen!
Daten und Informationen spielen in Unternehmen eine immer wichtigere Rolle und stellen vermehrt einen bedeutenden Produktionsfaktor dar. Das Konzept sogenannter Datenseen versprechen viel, wenn es um die Analyse solcher Daten und Informationen geht, die durch Machine Learning und Künstliche Intelligenz unterstützt wird. Es gibt jedoch nicht nur Vorteile.
2018 drohte die Abmahnwelle, Türklingel-Schilder wurden abgehängt und Firmen hatten Panik wegen drohenden Bussen durch die Datenschutz-Grundverordnung. Doch was ist das Resümee nach 1 Jahr DSGVO?
Kein Tag vergeht, an dem kein neuer Podcast für Schlagzeilen sorgt. Hörerinnen freuen sich über packende Geschichten, während Journalistinnen und Marken das Medium Podcast als neuen Kommunikationskanal entdeckt haben.
Wie man über die "Digitisation" über "Digitalisierung" bis zur "Digitalen Transformation" mit Hilfe von Führungskräften und den Menschen im Unternehmen richtig managed.